Die erste Aufzeichnung über einen Brand großen Ausmaßes in unserer Heimatstadt gehen auf das Jahr 1489 zurück. Damals soll die Stadt samt Schloß ein Raub der Flammen geworden sein. Als weitere Brandkatastrophe erwähnt die Villinger Chronik von Heinrich Hug den Stadtbrand von 1516.
Im Jahre 1627 wurde laut Aufzeichnung von Freiherr von Pflummern durch eine Feuersbrunst 13 Häuser zerstört. Ein weiterer Stadtbrand suchte unsere Heimatstadt im Jahre 1694 heim.
Das größte und wohl schwerste Brandunglück traf aber Triberg am 1. Juli 1826. Hierüber brachte das Offenburger Wochenblatt vom 15.Juli 1826 folgenden Bericht:
"Zwanzig Minuten nach 09. Uhr vormittags, als ein Teil der Einwohner in der eine Viertelstunde von vom Städtchen entfernten Wallfahrtskirche dem Gottesdienst beiwohnte, und der am Samstag gewöhnliche Wochenmarkt begonnen hatte, sah man eine schwarze Rauchwolke vom Dache des in der Nußbacher-Vorstadt gestandenen Adlerwirtshauses aufsteigen. Im Verlaufe einer Stunde standen 90 Gebäude in Flammen"
Wenn Triberg auch von vielen Bränden heimgesucht wurde, deren Aufzählung im einzelnen zu weit führen würden, so darf daraus doch nicht gefolgert werden, dass zur Brandverhütung nichts unternommen wurde.
Die älteste überlieferte Feuerordnung ist datiert vom 12.März 1785 und genehmigt von Seiten des Hochlöblichen Kaysererlichen-Königlichen Obervogteyamtes. Es war dies eine erneute Feuerordnung, die auf jener vom Jahre 1762 und 1780 aufgebaut wurde. In ihr war die Alarmierung bei Ausbruch eines Brandes geregelt. Danach mußte der "nächste beste, wer es immer seye, welcher eine Feuersbrunst dahier im Orte wirklich ausbrechend- oder doch dem Ausbrechen nahe zu seyn auf was immer für eine Art entdeckte oder auch von Ferne beobachte sollte, der, oder dieselbe ohn alles Verweilen Lärmen rufen - es seye bey Tag oder Nacht - zu dem Mößmer ins Haus, und zu dem Stadtdiener auf das Rahthaus laufen, um Feuer oder Sturmschlagen lassen soll, um die ganze Bürgerschaft in aller schnelle zur Hilfe aufzufordern."
Das Lärmschlagen und Schreien auf der Straße war also zur unserer Vorfahren das erste Alarmzeichen. Erfolgte ein solcher Alarm, dann mußten sich sämtliche Einwohner, männlich und weiblich, soweit sie dazu imstande waren, an der Brandbekämpfung beteiligen.
Die Art der Mithilfe war genau festgelegt eigentlich der Vorläufer der heuteigen Feuerwehr. Die Gesamteleitung oblag dem 1. Commando, welchem der Schultheiß, der Bürgermeister und die beiden Raths-Deputanten als Hauptkommandanten angehörten.
Sowohl die Kommandanten als auch die einzelnen Löschgruppen ( Commandos ) waren in der Feuerordnung bestimmt. Jeder Einwohner hatte im Besitz eines Feuerkübels zu sein, den er im Brandfalle mitzubringen hatte.
Aus dieser Feuerordnung geht hervor, dass sich unsere Vorfahren wohl Gedanken über den Feuerschutz gemacht und entsprechende Regelungen getroffen haben.
So gut die Feuerordnung auch durchdacht war, bei ihrer Durchführung musste sich doch immer wieder Mängel gezeigt haben, die auf Kosten des Feuerschutzes gingen.
Eine Gendarmeriemeldung an das Bezirkamt Triberg besagt, dass bei dem großen Brand in Furtangen am 23.Juni 1857 der Rottenmeister Weizenegger von Triberg mit 5 Mann ohne Erlaubnis vom Brandplatz abgegangen sei. Dies gabdem Amtsvorstand des Bezirksamts Triberg Veranlassung, den Feuerschutzkommisar Holzmann anzuweisen, die zutagegetretenen Mängel zu beseitigen und insbesondere für ordnungsgemäße Instandhaltung der Löschgerätschaften zu sorgen. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat in Triberg aufgefordert, die Errichtung eines "Pompierskorps " in die Wege zu leiten.
Mit dem Hinweis auf die kleine Einwohnerzahl von 1400 Köpfen, der hohen Umlage undder schlechten Finanzlage lehnte der Gemeinderat dies ab. Aber die Unzulänglichkeit des Feuerschutzes trat immer mehr zutage, so dass das Bezirkamt Triberg in einem Schreiben vom 23.November 1859 den Gemeinderat darauf hinwies, dass es sich beim Brand Faiß/Ketterer erneut gezeigt habe, wie schlimm es mit der Organisation und Übung der Löschmannschaft, insbesondere in der Handhabung der Feuerspritze stehe, es wurde nochmal die Notwendigkeit der Einrichtung eines " Pompierskorps " betont und im Weigerungsfalle mit strengeren Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörde gedroht.
Daraufhin berief Bürgermeister Heim, einen Beschluß der Ratsversammlung vom 29.November 1859 folgend, den großen Bürgerausschuß auf den 15.Dezember 1859 zur Abstimmung darüber ein, ob man auf Kosten der Gemeinde Triberg ein Pompierskorp errichten solle.
1860 Die Abstimmung ergab mit 24 gegen 2 Stimmen die Zustimmung des Ausschußes, worauf ein Verwaltungsrat gebildet und als provisorischer Hauptmann unterm 20.April 1860 Gemeinderat Valentin Kammerer vom Gemeinderat ernannt wurde.
Es wurden Statuten entworfen, welche 31 Paragraphen umfaßten und, verbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium des Innern, mit dem 16.April 1860 in Kraft gesetzt wurde.
Dieser Tag gilt als der Gründungstag der Triberger Feuerwehr.